Informationen zum Datenschutz!

Was ist der Anlass?
Am 25.05.2018 wird die neue EU - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Unternehmen wirksam und ersetzt das
das derzeit noch geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 

Warum wird das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) durch die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ersetzt? 

Angesichts der rasanten Entwicklung der Informationstechnik war eine Anpassung des BDSG erforderlich. Weiterhin hat der europäische Gesetzgeber das Datenschutzrecht vereinheitlicht, damit in der EU die gleichen Regeln gelten.

Was ist Zweck des Datenschutzes?
Datenschutz ist ein Grundrecht. Es schützt den Bürger vor der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte. Jeder hat grundsätzlich das Recht, über die Erfassung und Verarbeitung seiner Daten selbst zu entscheiden.

Wen betrifft die DSGVO?
Die DSGVO betrifft alle Unternehmen, alle Behörden, alle Institute etc., die mit personenbezogenen Daten arbeiten.

Was regelt die DSGVO?
Die DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Was personenbezogene Daten sind, ist unter anderem in Art. 4 Nr.1 der DSGVO definiert.
Darunter fallen z.B.: 

- Namen,
- Kontaktdaten
- Geburtsdatum 
- Bankverbindung oder
- Angaben über den Gesundheitszustand einer Person

Das Ziel ist es, die Transparenz im Umgang mit den Daten zu steigern.

Wann dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden?
Personenbezogene Daten dürfen nach Art. 6 DSGVO nur verarbeitet werden, wenn dies u.a. aufgrund einer Einwilligung zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. 
 
Welche wesentlichen Auswirkungen ergeben sich durch die DSGVO?
Das Die Datenschutzgrundverordnung in großen Teilen auf dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz aufbaut, halten sich die Änderungen für deutsche Unternehmen in Grenzen. Europaweit muss nun jede verantwortliche Stelle den Nachweis erbringen können, dass sie personenbezogene Daten rechtskonform gemäß der DSGVO verarbeitet.

Auch hat sich der Umfang von Informationspflichten erweitert. Ab Mai ist es z.B. erforderlich, die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung sowie die Speicherdauer zu den betroffenen Daten zu nennen. Dies betrifft alle Bereiche der Datenerhebung. Außerdem müssen die von der Datenverarbeitung betroffenen Beschäftigten und Kunden bzw. Klienten über bestehende Rechte, einschließlich des Beschwerderechtes bei der deutschen Aufsichtsbehörde, informiert werden. 

IT-Sicherheit erhält mit der DSGVO eine größere Bedeutung. Unternehmen sind künftig verpflichtet, Sicherheitsmechanismen und datenschutzfreundliche Voreinstellungen zu implementieren. 



Lesen Sie hier unsere Datenschutzbestimmungen laut der neuen EU - DSGVO die ab dem 25.05.2018 greift! 


Kontakt bei Fragen
Bei Fragen rufen Sie uns unter 0385 - 5712 5620 gerne an ggf. senden Sie uns eine Email an die Datenschutz@sonnenschein-schwerin.de oder wenden sich direkt an unser datenschutzbeauftragtes Unternehmen.

 
 
 
 
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